Informationen über Fördermittel
Allgemeines
Jedes einzelne Bundesland vergibt Zuschüsse, meist in Form von
zinsverbilligten Darlehen. Die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen an
Bauwillige wurde bis Ende 2001 im zweiten Wohnbaugesetz (II. WoBauG)
geregelt. Zum 1. Januar 2002 ist es durch das neue
Wohnraumförderungsgesetz (WOFG) ersetzt worden. Auf der Grundlage
dieses Gesetzes bestimmt jedes Bundesland selbst, wie viel Geld es für
welche Maßnahmen zur Verfügung stellt. Das neue Recht gibt den Ländern
im Vergleich zum bisherigen Wohnungsbaugesetz mehr Gestaltungsfreiheit.
Für die Förderung gelten folgende, teils im II. WoBauG/WoFG, teils in
der Umsetzung durch die Länder geregelten Grundsätze.

