Informationen über Fördermittel

Allgemeines
Jedes einzelne Bundesland vergibt Zuschüsse, meist in Form von zinsverbilligten Darlehen. Die Vergabe von zinsgünstigen Darlehen an Bauwillige wurde bis Ende 2001 im zweiten Wohnbaugesetz (II. WoBauG) geregelt. Zum 1. Januar 2002 ist es durch das neue Wohnraumförderungsgesetz (WOFG) ersetzt worden. Auf der Grundlage dieses Gesetzes bestimmt jedes Bundesland selbst, wie viel Geld es für welche Maßnahmen zur Verfügung stellt. Das neue Recht gibt den Ländern im Vergleich zum bisherigen Wohnungsbaugesetz mehr Gestaltungsfreiheit. Für die Förderung gelten folgende, teils im II. WoBauG/WoFG, teils in der Umsetzung durch die Länder geregelten Grundsätze.