Fördermittel-Fakten

1. Zeitpunkt der Antragsstellung
In der Regel werden Sie nur gefördert, wenn Sie bei Antragsstellung Ihren Bau noch nicht begonnen bzw. noch keinen Kaufvertrag unterschrieben haben. Lediglich Grundstückskaufverträge und Architektenverträge dürfen vorab geschlossen werden. Bei dem Erwerb von Fertighäusern oder schlüsselfertigen Massivhäusern ist es wichtig, sich für den Fall der Ablehnung von öffentlichen Mitteln ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Bauvertrag einräumen zu lassen.
 
2. Einkommensgrenzen
In allen Bundesländern gelten für die Vergabe der Förderung Einkommensgrenzen in unterschiedlicher Höhe. In einigen Ländern ist unter bestimmten Vorraussetzungen eine Überschreitung dieser Grenze möglich.
 
3. Kein Rechtsanspruch
Auf das günstige Baugeld hat niemand einen Rechtsanspruch. Die Mittel werden nach dem Eingangsdatum oder nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Wenn die Töpfe leer sind, heißt es, aufs nächste Jahr warten oder verzichten.
 
4. Eigenbeteiligung
Ohne eigenes Geld läuft nichts: Die Behörden verlangen den Nachweis von Eigenkapital, je nach Bundesland zwischen 10 bis 25%. Teilweise können aber Eigenleistung am Bau oder andere staatliche Mittel als Eigenkapital anerkannt werden. Auch das Einbringen eines bereits bezahlten Grundstücks wird als Eigenkapital anerkannt.
 
5. Zahlungsfähigkeit
Die Behörde prüft auch, ob sich die Baufamilie das eigene Heim überhaupt leisten und die monatliche Rate auf Dauer tragen kann. Wie viel der Familie für den Lebensunterhalt bleiben muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, liegt aber in der Regel bei rund 750 – 900 € für einen Zwei-Personen-Haushalt und zusätzlich rund 200 – 300 € für jedes weitere Familienmitglied.
 
6. Wohnungsgröße
Gemäß aktueller Gesetzgebung muss die Wohnungsgröße „der Zweckbestimmung angemessen“ sein. In der Praxis bedeutet das: Ein Vier-Personen-Haushalt bekommt in der Regel nicht mehr als 130 m² Wohnfläche gefördert.